Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder in München
Direkt am Münchner Ostbahnhof machen wir dich in sieben Tagen (56 Unterrichtseinheiten) zum Erste-Hilfe-Ausbilder. Mit spannender Theorie und so viel Praxis wie möglich.
Bestehst du die Prüfung, darfst du Erste-Hilfe-Kurse geben, etwa in der Fahrschule oder im Betrieb. Denn unser Kurs ist von der DGUV beziehungsweise den BG und nach Fahrerlaubnis-Verordnung anerkannt.
Der Lehrgang besteht aus drei Teilen: medizinische Grundlagen, Pädagogik und Prüfung. Du kannst alle Module am Stück oder getrennt voneinander belegen.
Du bist oder warst bereits Ersthelfer-Trainer? Dann benötigst du keine Grundausbildung, sondern eine Fortbildung (alle drei Jahre) oder eine Auffrischung (nach drei Jahren). Auch die bieten wir an.
Jeder Lehrgang im Überblick
Es gibt vier Arten von Zertifikatskursen, die du bei uns belegen kannst. Je nachdem, ob du bereits Erfahrung als Ersthelfer-Ausbilder hast oder nicht und wann deine letzte Weiterbildung stattgefunden hat, wählst du hier die korrekte Ausbildung.
Ausbildung
- 7 Tage (7 x 8 Einheiten à 45 Minuten)
- Mit Abschlussprüfung und Lehrproben
Fortbildung
Alle drei Jahre musst du eine Fortbildung durchführen, um deine Zulassung als anerkannter Fachausbilder zu behalten.
- 2 Tage (2 x 8 Einheiten à 45 Minuten)
- Mindestens alle drei Jahre
Auffrischung
Dein Schein ist nach drei Jahren ohne Weiterbildung abgelaufen? Kein Problem! Mit dieser Schulung bekommst du dein Zertifikat zurück.
- 4 Tage (4 x 8 Einheiten à 45 Minuten)
- Nach drei Jahren ohne Fortbildung
Häufige Fragen
Was benötige ich um Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden?
- Sie haben sich dazu entschlossen Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden? Sehr gut!
- Sie sind 18 Jahre alt und haben sehr gute Deutschkenntnisse? Sehr gut – das ist Pflicht!
- Wichtig ist ein nachgewieseneer aktueller Ersthelferkurs mit 9 Unterrichtseinheiten, und eine erfolgreich absolvierte Sanitätsprüfung mit 48 Unterrichtseinheiten.
Dadurch sind Sie soweit schon gerüstet an fachlicher Vorqualifikation, die benötigt wird, um überhaupt mit dem Erste Hilfe Ausbilderlehrgang starten zu können. - Anschließend müssen Sie den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang absolvieren mit 56 Unterrichtseinheiten.
- Gerne können Sie die kompletten Ausbildungen bei uns besuchen, die Termine wie auch weitere Infos dazu finden Sie unter den jeweiligen Seiten.
- Anschließend sind im Minimum zwei Hospitationen zu absolvieren. In diesen Sollen all Themen der Erste Hilfe Ausbildung selbstständig und unter Betreuung erfahrerener Lehrkräfte (Mentoren) gehalten werden, vorzugsweise bei der ermächtigten Stelle bei der Sie tätig sind.
- Natürlich können Sie auch für uns tätig werden, schauen Sie doch einfach hier vorbei oder rufen Sie uns an!
Welche Qualifikationen erfüllen die medizinisch-fachliche Voraussetzung der Lehrkraft für Erste Hilfe?
- Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin für Erste Hilfe muss einen Erste-Hilfe-Kurs und eine mindestens 48 Unterrichtseinheiten umfassende notfallmedizinische Ausbildung nachweisen (z.B. sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung; Abschnitt 2.2.2, DGUV Grundsatz 304-001). Darüber hinaus können insbesondere folgende Berufe des Gesundheitswesens von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe anerkannt werden:
- Approbierte Ärzte/innen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
Pflegefachfrau/Pflegefachmann (nach generalistischer Pflegeausbildung)
Medizinische Fachangestellte
Physiotherapeuten/innen
Masseure/medizinische Bademeister/in - Wird nach dem 01.01.2020 mit der pädagogischen Grundqualifikation zur Lehrkraft Erste Hilfe begonnen, darf die medizinische Qualifikation (notfallmedizinisch, sanitätsdienstlich, Beruf des Gesundheitswesens) bei Kursbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.
- Ist dies doch der Fall, ist eine medizinisch-fachliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen (z.B. rettungsdienstliche Fortbildung, medizinische Fortbildung im Beruf des Gesundheitswesens). Alternativ kann eine Bescheinigung eingereicht werden aus der hervorgeht, dass im Rahmen der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden.
- Ausnahme:
Approbierte Ärzte müssen keine medizinische Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Grundqualifikation nachweisen. Davon unberührt gelten die Regelungen zur medizinisch-fachlichen und päd. Fortbildung für die Lehrkraft Erste Hilfe (siehe FAQ Nr. 3.6). - Neben der medizinisch-fachlichen ist immer der Nachweis der besonderen pädagogischen Qualifikation erforderlich.
Welche pädagogische Qualifikation kann anerkannt werden?
- Grundsätzlich reicht die Qualifikation „Praxisanleiter“ nicht aus. Die Qualifikation zum Praxisanleiter bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation im Umfang von mindestens 200 Unterrichtseinheiten kann zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden.
- Um eine adäquate pädagogische Umsetzung im Erste Hilfe Bereich gewährleisten zu können, ist eine Schulung nachzuweisen. In dieser müssen die Inhalte mindestens denen des Themenbereichs II „Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe“ im Unfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten aus Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 entsprechen.
- Grundsätzlich reicht ein pädagogisches Studium allein nicht aus. Das abgeschlossene pädagogische Studiom (z.B. Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister, Diplom) kann
zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden. Hier muss ebenfalls eine mindestens 32 UE umfassende fachdidaktische Qualifikation nachgewiesen werden.
Ich möchte meine Lehrberechtigung nicht verlieren, was nun?
- Jede Erste Hilfe Lehrkraft muss alle drei Jahre – innerhalb der Lehrberechtigung – im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 UE pädagogisch, 8 UE medizinisch-fachlich) auf die Inhalte der Ersten Hilfe Ausbildung, fortgebildet werden.
- Die Fortbildung muss innerhalb dieser 3 Jahre erfolgen und kann z.B. jährlich je 8 UE, oder am Stück durchgeführt werden.
- ADAC gelbhilft bietet ein breites Spektrum von verschieden Fortbildungen an, schauen Sie doch einfach hier vorbei.
- Ist die 3-jährige Frist überschritten, erlischt die Lehrberichtigung. Aber keine Sorge, auch dieser kann wiedererlangt werden.
- Zur Wiedererlangung der Lehrberechtigung ist eine Schulung des Themenbereichs II „Fachdidaktische Umsetzung Erst eHilfe“ aus dem Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001, im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten notwendig.
- Oder ganz einfach beim ADAC gelbhilft „Refresher“
Kann ich als Erste Hilfe Ausbilder/in einfach in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schulen?
- Nein, das können Sie nicht! Für die Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist zwingend eine Weiterbildung erforderlich, denn die
Inhalte müssen vor allem auf die kindlichen Notfälle mit angepasst werden. Diese erhalten Sie in einer 16-Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung, gerne auch bei uns, schauen Sie doch hier vorbei. - In unserer Fortbildung am Kind werden Sie auf die jeweiligen verpflichtenden Kinderinhalte vorbereitet, jedoch gehen diese ganzen Kenntnisse nicht völlig in die Tiefe. Sie haben bei ADAC gelbhilft jedoch die Möglichkeit nach der absolvierten Fortbildung EH am Kind ein tiefgründiges Wissen über Kindernotfälle und Kinderkrankheiten zu erfahren, hier müssen Sie einfach nur die „Fortbildung am Kind SPEZIAL“ besuchen. Angeleitet durch unsere fachkundigen Lehrbeauftragten bleibt keine Frage offen.
- ADAC gelbhilft bietet ein breites Spektrum von verschieden Fortbildungsschwerpunkten an, schauen Sie doch einfach hier vorbei.
Sind im Preis Hotelkosten und Fahrtkosten dabei?
- Nein, die Kosten für Fahrt und Hotel sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
- Sie erhalten jedoch mit der Buchungsbestätigung nähere Informationen zu Hotels in der Nähe, Parkmöglichkeiten, etc.
Ihre Kosten werden übernommen?
- Oft übernehmen bei den Erste Hilfe Ausbilderlehrgängen der Arbeitgeber, die Bundesagentur, etc. die Kosten für den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang.
- Bitte teilen Sie uns dies mit – bei der Buchung erhalten Sie die Möglichkeit, uns die Anschrift wie auch nähere Infos mitzuteilen, sowie auch eine
Kostenübernahmeerklärung/Abtretungserklärung. Haben Sie Fragen dazu? Wenden Sie sich gerne einfach an uns. - Sie bekommen Unterstützung von der Bundesagentur, oder sind sich nicht sicher, ob Sie diese überhaupt bekommen? Ihre Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter, oder rufen Sie uns an, um nähere Infos zu erhalten.
