Werde Erste-Hilfe-Ausbilder – In nur 7 Tagen zur Lehrkraft!
Mach den nächsten Schritt in deiner Karriere und werde zertifizierter Erste-Hilfe-Ausbilder! Unsere Ausbildung vermittelt dir in nur 7 Tagen das pädagogische und medizinische Fachwissen, um Erste-Hilfe-Kurse professionell und praxisnah zu unterrichten.
- Anerkannt von den Berufsgenossenschaften (BG) & der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Praxisorientierte Schulung durch erfahrene Experten
- Ideale Qualifikation für Trainer, Dozenten und Unternehmen
Starte jetzt deine Ausbildung und vermittle lebensrettende Fähigkeiten – weil Wissen Leben retten kann!

Erste-Hilfe-Ausbilder: Starte deine Grundausbildung

Modul A1- Pädagogik
- Pädagogik-Seminar
- Dauer: 3 Tage (24 UE)
- 290 € pro Teilnehmer:in

Modul A2- Lehrgangsbezogene Einweisung
- Lehrgangsbezogene Einweisung
- Dauer: 2 Tage (16 UE)
- 250 € pro Teilnehmer:in

Modul A3- Abschluss und Prüfung
- Abschlussseminar mit Prüfung
- Dauer: 2 Tage (16 UE)
- 250 € pro Teilnehmer:in
Häufige Fragen
Wie werde ich Erste-Hilfe-Ausbilder/in?
Möchten Sie Erste-Hilfe-Ausbilder/in werden? Eine großartige Entscheidung!
Um diesen Weg einzuschlagen, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse – das ist eine Grundvoraussetzung.
- Sie haben einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten erfolgreich absolviert.
- Zudem benötigen Sie eine abgeschlossene Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten.
Mit diesen fachlichen Grundlagen können Sie die Ausbildung zum/zur Erste-Hilfe-Ausbilder/in starten. Der nächste Schritt ist die Teilnahme am Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang, der 56 Unterrichtseinheiten umfasst.
Nach Abschluss der Ausbildung sind mindestens zwei Hospitationen erforderlich, bei denen Sie unter Anleitung erfahrener Ausbilder/innen eigenständig Erste-Hilfe-Kurse leiten. Dies erfolgt idealerweise bei einer ermächtigten Stelle, bei der Sie tätig werden möchten.
Falls Sie auf der Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle sind – wir bieten sämtliche notwendigen Kurse an! Werfen Sie einen Blick auf unsere Termine oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir freuen uns auf Sie.
Welche medizinischen Qualifikationen sind für Lehrkräfte in Erster Hilfe erforderlich?
Um als Erste-Hilfe-Ausbilder/in tätig zu werden, müssen bestimmte medizinisch-fachliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt der Nachweis über:
- Einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
- Eine notfallmedizinische Ausbildung mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten (z. B. Sanitäts- oder Rettungsdienstausbildung gemäß DGUV Grundsatz 304-001)
Zusätzlich können folgende Berufe aus dem Gesundheitswesen als Qualifikation anerkannt werden:
- Approbierte Ärztinnen und Ärzte
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Pflegefachkräfte (nach generalistischer Ausbildung)
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Masseurinnen und Masseure / Medizinische Bademeister/innen
Gültigkeitsdauer der Qualifikation
Falls die pädagogische Grundausbildung zur Lehrkraft für Erste Hilfe nach dem 01.01.2020 begonnen wurde, darf die medizinisch-fachliche Qualifikation bei Kursbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.
Falls diese Frist überschritten ist, muss eine medizinische Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden (z. B. eine rettungsdienstliche oder medizinische Weiterbildung im Gesundheitswesen). Alternativ kann eine Bescheinigung über regelmäßige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Rahmen der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit eingereicht werden.
Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte
Approbierte Ärzte sind von der Pflicht zur medizinischen Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Grundqualifikation befreit. Dennoch gelten für sie weiterhin die allgemeinen Vorgaben zur regelmäßigen medizinisch-fachlichen und pädagogischen Fortbildung für Erste-Hilfe-Lehrkräfte.
Neben der medizinisch-fachlichen Voraussetzung muss zusätzlich immer der Nachweis über eine pädagogische Qualifikation erbracht werden.
Welche pädagogischen Qualifikationen werden anerkannt?
Für die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder/in ist eine fachspezifische pädagogische Qualifikation erforderlich.
Anerkennung von Qualifikationen
Die Qualifikation als Praxisanleiter/in allein ist nicht ausreichend, kann jedoch teilweise auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden, sofern sie mindestens 200 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst.
Ebenso kann ein abgeschlossenes pädagogisches Studium (z. B. Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister, Diplom) angerechnet werden. Allerdings ist dies allein nicht ausreichend.
Notwendige Schulung im Erste-Hilfe-Bereich
Unabhängig von bereits vorhandenen Qualifikationen muss eine zusätzliche Schulung im Bereich Erste Hilfe absolviert werden. Diese muss mindestens den Anforderungen des Themenbereichs II „Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe“ entsprechen und mindestens 32 Unterrichtseinheiten (UE) nach Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 umfassen.
Nur durch diese fachdidaktische Weiterbildung wird sichergestellt, dass Erste-Hilfe-Ausbilder/innen nicht nur über allgemeine pädagogische Kenntnisse verfügen, sondern auch in der Lage sind, Erste-Hilfe-Themen didaktisch und methodisch professionell zu vermitteln.
Verlängerung der Lehrberechtigung – Deine nächsten Schritte
Damit deine Lehrberechtigung als Erste-Hilfe-Ausbilder/in erhalten bleibt, musst du dich alle drei Jahre fortbilden. Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) und setzt sich zusammen aus:
- 8 UE pädagogischer Fortbildung
- 8 UE medizinisch-fachlicher Fortbildung
Diese Weiterbildung kann entweder jährlich in zwei Teilen (je 8 UE) oder als kompakte Fortbildung absolviert werden.
Frist überschritten? So kannst du deine Lehrberechtigung wiedererlangen!
Falls die 3-jährige Frist überschritten wurde, erlischt deine Lehrberechtigung. Aber keine Sorge – du kannst sie zurückerlangen! Dafür ist eine Schulung des Themenbereichs II „Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe“ aus dem Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 erforderlich. Diese muss mindestens 32 UE umfassen.
Wir von der Deutschen Sanitätsakademie bieten dir die passenden Fortbildungen an – schau doch direkt auf unserer Website vorbei oder kontaktiere uns für weitere Informationen!
Benötige ich eine zusätzliche Qualifikation, um in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unterrichten zu dürfen?
Nein, das ist ohne eine zusätzliche Qualifikation nicht möglich! Für Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich, da die Inhalte gezielt auf kindliche Notfälle abgestimmt sein müssen.
- Diese Qualifikation erhältst du durch eine 16-UE umfassende Fortbildung, die du auch bei uns absolvieren kannst.
- In unserer Fortbildung „Erste Hilfe am Kind“ wirst du gezielt auf die verpflichtenden Inhalte für Kinder-Notfälle vorbereitet.
- Für ein noch tiefergehendes Wissen über Kindernotfälle und Kinderkrankheiten kannst du zusätzlich unsere „Fortbildung am Kind BuB“ besuchen. Hier lernst du praxisnah und detailliert unter Anleitung erfahrener Lehrkräfte.
Entdecke unser breites Fortbildungsangebot und spezialisiere dich für die Arbeit mit Kindern!
Wer übernimmt die Kosten für Ihre Ausbildung?
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit oder eine andere Institution die Kosten für den Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang.
Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme:
- Bitte informieren Sie uns während der Buchung, wenn eine dritte Partei die Kosten trägt.
- Sie haben die Möglichkeit, uns die Rechnungsanschrift sowie eine Kostenübernahme- oder Abtretungserklärung mitzuteilen.
- Falls Sie unsicher sind, ob eine Förderung für Sie infrage kommt, hilft Ihnen Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit gerne weiter.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung – kontaktieren Sie uns einfach!
Sind Fahrt- und Hotelkosten in der Lehrgangsgebühr enthalten?
Nein, die Lehrgangsgebühr deckt keine Fahrt- oder Übernachtungskosten ab.
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie jedoch hilfreiche Informationen zu nahegelegenen Hotels, Parkmöglichkeiten und weiteren Anreisemöglichkeiten.
